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Artenschutz bei Bauvorhaben

Gebäude können Lebensräume für geschützte Tiere beherbergen. Daher sind bei Bau-, Sanierungs- und Abbruchvorhaben neben den baurechtlichen Vorgaben auch die Vorschriften zum Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten.

Welche Vorhaben betroffen sind und was der Bauherr zu berücksichtigen hat, entnehmen Sie dem Merkblatt Artenschutz bei Bauvorhaben (PDF).

Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik Bauen.

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Umweltplanung
Zimmer 241
07041 876-255
07041876-279
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