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Laufende Planungsverfahren

Wie können Sie sich beteiligen?

Bebauungspläne werden i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind. Das zweistufige Regelverfahren beinhaltet eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Entwurfsoffenlage. Wird der Entwurf nach Durchführung der Offenlage nochmals geändert ist diese erneut durchzuführen. Im Rahmen der beiden Beteiligungen besteht die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird bzw. wann die Beteiligung zu Bebauungsplanverfahren erfolgt, erfahren Sie in den amtlichen Bekanntmachungen des Mühlacker Tagblatts. Die Offenlage der Bebauungsplanentwürfe erfolgt - soweit sich aus der öffentlichen Bekanntmachung nichts anderes ergibt - zum einen durch Planaushang im Foyer im 2. OG des Rathauses der Stadt Mühlacker und zum anderen hier:


Kontakt

Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Rathaus Kelterplatz 7

Raum 240
07041 876-259
asiegmund@stadt-muehlacker.de

Raum 239
07041 876-256
wlbrgstdt-mhlckrd

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr

Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Bebauungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung


Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Alte Ziegelei - 1. Teiländerung, eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe1)“ Gemarkung Mühlacker im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch i. V. m. § 12 Baugesetzbuch


Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Ziegelei – 1. Teiländerung, eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe1)“, den Entwurf der zusammen mit ihm aufzustellenden örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie den Entwurf des Vorhabenplans mit Projektbeschreibung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und in ihm eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 Quadratmetern festgesetzt wird (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB), wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Offenlage zum Entwurf „Alte Ziegelei - 1. Teiländerung, eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe1)“ in Mühlacker erfolgt im Zeitraum vom 30.09.2024 bis 31.10.2024 (je einschließlich).

Offenlageunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Ziegelei – 1. Teiländerung, eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe1)“:

1. Amtliche Bekanntmachung (PDF)
2. Beschlussvorlage 250/2024 (PDF)
2.1. Entwurf Planzeichnung Rechtsplan, Stand 19.08.2024 (PDF)
2.2. Entwurf Textteil mit Begründung Stand 19.08.2024 (PDF)
2.3. Entwurf Vorhaben und Erschließungsplan mit Projektbeschreibung Stand 19.08.2024 (PDF)

3. Gutachten:
3.1. Heine und Jud, Schalltechnische Untersuchung, Stand 18.10.2022 (PDF)
3.2. Mathias Rottmann, Schallgutachten Parkhaus, Stand 18.05.2024 (PDF)