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Vergnügungsstättenkonzeption

Mit den folgenden Zielen

  • Erhaltung und Stärkung von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben aus der Einkaufsinnenstadt,
  • Vermeidung von Trading-down-Effekten,
  • Vermeidung einer mangelhaften gestalterischen und funktionalen Integration neuer Vergnügungsstätten,
  • Erhalt eines moderaten Boden- und Mietpreisspiegels,
  • Vermeidung von Imageverlusten sowie
  • Sicherung eines Bereichs, in dem Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sind,


wurde am 20.11.2012 die Vergnügungsstätten Konzeption vom Gemeinderat beschlossen.


Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Mühlacker (PDF)