AA

Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Flächennutzungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung:

6. Änderung "Photovoltaikanlage Gewann Seite" des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim in Mühlacker – Großglattbach - Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 20.02.2024 in öffentlicher Sitzung, den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, „Photovoltaikanlage Gewann Seite“ in Mühlacker – Großglattbach sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 04.03.2024 bis 05.04.2024.

Offenlageunterlagen zur 6. Änderung des FNP 2025 "Photovoltaikanlage Gewann Seite":

1 – Amtliche Bekanntmachung zur Entwurfs-Offenlage (PDF)
2 – Sitzungsvorlage 006/2024 (PDF)
3 – Abwägung frühzeitige Beteiligung mit umweltbezogenen Stellungnahmen (PDF)
4 – Entwurf Plandarstellung 6. FNP-Änderung, Stand 20.12.2023 (PDF)
5 – Entwurf Begründung 6. FNP-Änderung, Stand 20.12.2023 (PDF)

Erstellte Gutachten sowie die Unterlagen zu dem parallel ausliegendem, vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Gewann Seite“, Gemarkung Großglattbach finden Sie im Internet unter den derzeit eingestellten Bebauungsplanverfahren.


8. Änderung "Wohnbaufläche Pferchäcker" des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim in Mühlacker – Lienzingen - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 20.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, „Wohnbaufläche Pferchäcker“ in Mühlacker – Lienzingen im Parallelverfahren und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 04.03.2024 bis 05.04.2024.

Offenlageunterlagen zur 8. Änderung des FNP 2025 " Wohnbaufläche Pferchäcker":

1 – Amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung (PDF)
2 – Sitzungsvorlage 245/2023 (PDF)
3 – Vorentwurf zur 8. FNP-Änderung "Wohnbaufläche Pferchäcker" – Plandarstellung, Stand 28.10.2023 (PDF)
4 – Vorentwurf zur 8. FNP-Änderung "Wohnbaufläche Pferchäcker" – Begründung, Stand 28.10.2023 (PDF)

Gutachten:
5a) Fachbeitrag Verkehr, Stand 20.08.2020 (Anlage 1 zur Sivo 064-2020) (PDF)
5b) Fachbeitrag Schall, Stand 13.08.2020 (Anlage 2 zur Sivo 064-2020) (PDF)
5c) Schalltechnische Untersuchung L1134, Stand 07.09.2020 (Anlage 3 zur Sivo 064-2020) (PDF)

Des Weiteren wird auf folgende Sitzungsvorlagen verwiesen:

099/2019 Bebauungsplan „Pferchäcker, Gemarkung Lienzingen – Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (PDF)

064/2020: Ergebnisse der Verkehrs- und Schalluntersuchung; Beschluss Gebietserweiterung (PDF)


9. Änderung "Wohnbaufläche Bauerngewand" des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim in Mühlacker – Mühlhausen - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 20.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, „Wohnbaufläche Bauerngewand“ in Mühlacker – Mühlhausen im Parallelverfahren und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 04.03.2024 bis 05.04.2024.

Offenlageunterlagen zur 9. Änderung des FNP 2025
"Wohnbaufläche Bauerngewand ":

1 – Amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung (PDF)
2 – Sitzungsvorlage 246/2023 (PDF)
3 – Vorentwurf zur 9. FNP-Änderung "Wohnbaufläche Bauerngewand" – Plandarstellung, Stand 28.10.2023 (PDF)

Gutachten:
4a) Verkehrsgutachten (30.06.2020) Planungsgruppe Kölz, Ludwigsburg (PDF)
4b) Geruchsimmissionsprognose (Februar 2021) Büro, Lohmeyer, Karlsruhe (PDF)
4c) Geotechnisches Gutachten (04.11.2020) Büro, Geotechnik, Stuttgart (PDF)

Des Weiteren wird auf folgende Sitzungsvorlagen verwiesen:
088/2019 Bebauungsplan "Bauerngewand", Gemarkung Mühlhausen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit (PDF)
121/2020 Information zu den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens und der Geruchsimmissionsprognose (PDF)
091/2021 Baugebiet Bauerngewand, Mühlhausen - Maßvolle Gebietsvergrößerung auf-grund der Erkenntnisse des Geruchsgutachtens und der Versickerungsversuche mit Städtebaulichem Entwurf vom 26.04.2021 (PDF)

Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Mühlacker und der Gemeinde Ötisheim

Der Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim ist seit dem 28.09.2013 wirksam. Ziel des Flächennutzungsplans ist es, die Leitlinien der räumlichen Planung bis zum Jahr 2025 festzulegen. In ihm ist die Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Kultur, Gewerbe, Industrie, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Verkehr sowie für die Entwicklung von Natur und Landschaft darzustellen.

Er besteht aus einem zeichnerischen Teil (Plan) und seiner Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan.
Entsprechend des § 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt er die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen bis zum Jahr 2025 dar.

Im Flächennutzungsplan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
Die Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Mühlacker wurde auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans 2020 (STEP 2020) erstellt.

Der Themenbereich Gewerbe - und somit die Darstellung eines erforderlichen Gewerbeentwicklungsschwerpunktes - wurde wegen der besonderen Komplexität des Themas aus dem FNP 2025 herausgenommen. Der FNP 2025 enthält also (noch) nicht die bis 2025 geplanten Gewerbeflächen. Dieser Teil des FNP und wird derzeit als Teilflächennutzungsplan 2025 Gewerbe weiterbearbeitet.

Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Der FNP ist „behördenintern“ verbindlich, das bedeutet, er bildet für die Behörden die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (den Bebauungsplan).

Weitere Informationen

Flächennutzungsplan 2025 (PDF)
Begründung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Landschaftsplan Begründung (PDF)
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Boden (PDF)
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Klima/Luft (PDF)
Landschaftspalan - Plan (PDF)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Planung
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
07041 876-259
sgmndstdt-mhlckrd

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr