Baumschnittförderung für Streuobstbäume
04.12.2025
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Bewirtschafter von Obstwiesen bei der Pflege ihrer Bäume.
Das entsprechende Landesprogramm wurde vereinfacht und die Laufzeit auf drei Jahre verkürzt. Innerhalb dieser Zeit, also von 2026 bis 2028, müssen die angemeldeten Bäume mindestens einmal fachgerecht geschnitten werden.
Der Förderbetrag für den Erziehungsschnitt von Jungbäumen ab dem
dritten Standjahr und für den Pflegeschnitt älterer Bäume wurde auf 18 Euro pro
Baum angehoben.
Sammelanträge können bis zum 15. Januar 2026 beim
Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden.
Nach der Bewilligung kann noch die Schnittsaison im kommenden Frühjahr genutzt werden. Anträge für den Baumschnitt im Winter 2026/27 und im Winter 2027/28 können bis zum 15. Juni 2026 gestellt werden.
Das Formular für den Antrag kann im Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg unterwww.streuobst-bw.info heruntergeladen werden. Dort sind auch weitere Informationen zur Baumschnittförderung abrufbar

