Änderungen Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg
27.05.2026
Ab dem 01. Juni 2026 gelten erweiterte Rauchverbote in zahlreichen öffentlichen Bereichen. Durch die Gesetzesnovelle des Landesnichtraucherschutzgesetzes zielt die Landesregierung auf einen verbesserten Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendliche, vor dem Passivrauchen.
Durch die Gesetzesänderung werden ebenfalls neue Rauch- und Dampfprodukte wie E-Zigaretten und Vapes erfasst.
Die neuen Regelungen erweitern den Nichtraucherschutz unter anderem auf folgende öffentliche Bereiche:
- Kinderspielplätze
- Bushaltestellen und Bereiche des öffentlichen Nahverkehrs
- Freibäder
- Zoos und Freizeitparks
- Schulgelände
- Öffentliche Einrichtungen und Behörden
Zukünftig umfasst das Rauchverbot nicht nur klassische Tabakzigaretten, sondern auch:
- E-Zigaretten und Vapes
- E-Shishas
- Tabakerhitzer
- Wasserpfeifen und vergleichbare Produkte
In Gaststätten/Spielhallen ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Rauchernebenräumen zulässig. Auf diese muss am Eingang hingewiesen werden und nur volljährige Personen erhalten hierzu Zutritt.
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro, bei Wiederholung bis zu 500 Euro geahndet werden. Für Betreiber sind Bußgelder bis zu 6.500 Euro möglich.
Es wird gebeten die neuen Vorgaben im öffentlichen Raum zu beachten und insbesondere in Bereichen mit Kindern und Familien Rücksicht zu nehmen.

